Umfassende Informationen zu allen Bebauungsplänen und den Änderungen des Flächennutzungsplans
sowie zur Gestaltungssatzung und den weiteren Satzungen der Landeshauptstadt Wiesbaden sind über diese Seite zu erreichen.
Die zur Verfügung gestellten Informationen enthalten keine rechtsverbindlichen Aussagen über eine tatsächliche Bebaubarkeit eines Grundstückes. Zuständig ist dafür das unter "Kontakt" angegebene Stadtplanungsamt. Bei Bauleitplänen, deren Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen ist, können sich im Laufe der weiteren Bearbeitung noch inhaltliche Änderungen ergeben.
Pläne in Originalgröße können gegen Bezahlung
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