Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des "Gewerbegebietes Brühler-/ Rodenkirchener Straße" sowie des Mittelzentrums Wesseling insgesamt besteht ein Planungserfordernis zur Überprüfung und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 14 für diesen Teilbereich.
Ziele der Planung sind u.a. die Vermeidung weiterer städtebaulicher Fehlentwicklungen, die Regelung der Zulässigkeit der Einzelhandels- und Gewerbenutzungen und die verträgliche Nutzungszuordnung unter Berücksichtigung der südlich anschließenden Wohnbauflächen.
Zur Sicherung der Planung ist für wesentliche Teilflächen des Plangebietes Nr. 3/ 14 - 7. Änderung eine Veränderungssperre erlassen worden - Veränderungssperre "Brühler Straße/ Rodenkirchener Straße/ West- Devon- Straße". Diese ist mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes am 27.02.2008 außer Kraft getreten.
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Ansprechperson
Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
Geoserver Rhein-Erft-Kreis(Externer Link)Der Geoserver des Rhein-Erft-Kreises ermöglicht den Zugriff auf Daten des Liegenschaftskatasters, topographische Karten, Luftbilder, Landschaftspläne und die Bodenrichtwertkarte über das Internet. Dargestellt werden Auszüge aus der Digitalen Grundkarte (DGK) auf der Grundlage der Liegenschaftskarte mit dem Erfassungsmaßstab 1:1000. Grundstücksbezogene Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht dargestellt bzw. ausgegeben werden.Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen (Luftbilddaten) sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz. Für die Darstellung benötigen Sie ein Java-Plugin für Ihren Browser. Sollte dieses Plugin fehlen, erhalten Sie einen Hinweis. Unter Verschiedenes finden Sie auf der Seite des Geo-Servers Möglichkeiten, das Plugin für System zu laden.
Daten
Abstandserlass(PDF, 231,76 KB)Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass)