Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des "Gewerbegebietes Brühler-/ Rodenkirchener Straße" sowie des Mittelzentrums Wesseling insgesamt besteht ein Planungserfordernis zur Überprüfung und Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der Karte dargestellt.
Zur Sicherung der Planung ist für wesentliche Teilflächen des Plangebietes eine Veränderungssperre erlassen worden - Veränderungssperre "Brühler Straße/ Rodenkirchener Straße/ West- Devon- Straße".
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 3/ 14 7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße" am 27.02.2008 ist die Veränderungssperre außer Kraft getreten.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
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