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Bebauungsplan 1/134 Innerer Planungsbereich - Humboldtstraße

Der Rat der Stadt Wesseling hat den Bebauungsplan Nr. 1/134 "Innerer Planungsbereich - Humboldtstraße" in seiner Sitzung am 29.09.2020 als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 1/134 ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 23.10. 2020 in Kraft getreten. 

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Das circa 6,4 ha große Plangebiet befindet sich im Südosten des Ortsteils Wesseling zwischen dem Rheinufer und der Willy-Brandt-Straße, in unmittelbarer Nachbarschaft des Betriebsbereiches Shell Deutschland Oil GmbH.

Das Plangebiet liegt innerhalb der angemessenen Sicherheitsabstände zweier Störfall-Betriebsbereiche i.S.d. § 3 Abs. 5a BImSchG und fällt damit in den Anwendungsbereich des Artikel 13 Seveso-III-Richtlinie. Auf Grund der unmittelbaren Nähe zu einem Störfall-Betriebsbereich und der Unterschreitung der gutachterlich ermittelten angemessenen Sicherheitsabstände war nicht auszuschließen, dass eine Ansiedlung bzw. weitere Entwicklung von schutzbedürftigen Nutzungen das Risiko eines schweren Unfalls potenziell vergrößern oder die Folgen eines solchen Unfalls verschlimmern kann.

Die Stadt Wesseling hat das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/134 „Innerer Planungsbereich - Humboldtstraße“ durchgeführt, um ihren aktuellen städtebaulichen Zielen und den (europa-)rechtlichen Regelungen der Seveso-III-Richtlinie bzw. des „Trennungsgrundsatzes“ des § 50 BImSchG angemessen Rechnung zu tragen.  

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 1/134 war die planerische und planungsrechtliche Steuerung von schutzbedürftigen Nutzungen i.S.d. Seveso-III-Richtlinie und des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/134 gemäß § 9 Abs. 2c BauGB wurden zur Vermeidung oder Verringerung der Folgen von Störfällen innerhalb des Plangebietes differenzierte Festsetzungen zur Steuerung schutzbedürftiger Nutzungen unter Berücksichtigung des Artikel 13 Seveso-III-Richtlinie und des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Wesseling getroffen.

 

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung und Umweltbericht

Zusammenfassende Erklärung

Gutachten

Umweltrelevante Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung

Bekanntmachungen

Beschlussvorlagen

Abwägungstabellen

Protokolle