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Bebauungsplan 1/106.1 Gotenstraße Innenbereich

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 19.9.2013 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet liegt in der Innenstadt Wesseling, an der Gotenstraße, und ist von Bestandsbebauung (Discounter, Krankenhaus, Bauten Bonner Straße, Gewerbehof Kelten-/Gotenstraße) umgeben (siehe Kartendarstellung).

Ziel der Bauleitplanung ist die städtebaulich geordnete Entwicklung der ca. 6.200 m² großen innerstädtischen Fläche. Vorgesehen ist die Realisierung eines Lebensmittel- Vollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.450 m² und zugehörigen Parkplätzen. Die Erschließung ist über die Gotenstraße vorgesehen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Durchführung der Planverfahren zur 55. FNP- Änderung (von „Wohnbaufläche“ zu „Sonderbaufläche Einzelhandel“) sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 04.10.2013 bis einschließlich 06.11.2013 bei der Stadt Wesseling, Neues Rathaus, 3. Obergeschoss, Foyer, während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Hinweis: Das Neue Rathaus der Stadt Wesseling ist am 10.10.2013 ab 12:30 Uhr geschlossen. Die einmonatige Offenlage wird entsprechend um einen Tag verlängert.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
- Umweltbericht (Entwurf)
Fachgutachten:
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung: Nachweis von drei streng geschützten Fleder-mausarten (Kleiner Abendsegler, Rauhaut- und Zwergfledermaus) in geringen A-bundanzen. Am Gebäude werden Ersatzquartiere geschaffen.
- Absatzwirtschaftliche Auswirkungsanalyse: Untersuchung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungsstrukturen. Es sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten.
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag: Bewertung des ökologischen Wertes und der zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen – Ausgleich erfolgt auf dem Vorhabengrundstück und im Ortsteil Urfeld, Gemarkung Urfeld, Flur 18, Flurstück 107 durch Anpflanzung bzw. Aufforstung.
- Schalltechnische Untersuchung: Untersuchung der Auswirkungen durch Anlieferung, Lüftungsanlagen und Kunden- /Personalverkehr. Richtwerte werden eingehalten.
- Geotechnisches Gutachten: Beinhaltet Informationen zur Morphologie, zu Baugrund-verhältnissen, Grundwasserverhältnissen, Bodenkennwerten; Bodenklassen u.a.. Es wurden keine Besonderheiten festgestellt.
- Bodendenkmalrechtliche Prospektion: Es wurden keine schützenswerten Boden-denkmäler gefunden.
- umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Naturschutz und zur Landschaftspflege, zur Bodendenkmalpflege, zum Wasser- und Bodenschutz sowie Immissionsschutz.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Wesseling abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 (2) BauGB und § 4a (6) BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 (2) BauGB, § 47 (2a) VwGO).

Räumlicher Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 1/106.1

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten