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Bebauungsplan
16 F - Wohnquartier Schlägelstraße -

Die Stadt Werne beabsichtigt eine Wohnbauentwicklung auf der ca. 5.200 m² großen Freifläche südlich der Brevingstraße und westlich der Schlägelstraße. Eine Überplanung dieser Fläche entspricht dem Ziel der „Innen- vor Außenentwicklung“.

Für die Entwicklung wurde ein tragfähiges städtebauliches Konzept entwickelt, welches ein Wohnungsmix aus Mehrfamilien- und Doppelhäusern mit insgesamt ca. 20 Wohneinheiten vorsieht. Öffentlich geförderte Wohnungen sollen in den Mehrfamilienhäusern angeboten werden. Das neue Wohnquartier wird südlich über die Stockumer Straße erschlossen. Die Schlägelstraße ist bislang erschließungsrechtlich nicht gesichert, räumlich beengt und befindet sich im Eigentum der Anwohner*innen. Zukünftig soll die Schlägelstraße nach Westen unmittelbar angrenzend an die jetzige Straßenfläche verlegt werden, sodass eine öffentliche Erschließung erfolgen kann. Nördlich soll die Brevingstraße mit einem Fuß- und Radweg an das neue „Wohnquartier Schlägelstraße“ angeschlossen werden. 

Zur Realisierung des Planungsvorhaben ist die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes 16 F - Wohnquartier Schlägelstraße - notwendig. Der Flächennutzungsplan der Stadt Werne stellt die Fläche als Wohnbaufläche dar, sodass keine Flächennutzungsplanänderung vorgesehen ist. Der Bebauungsplan 16 F – Wohnquartier Schlägelstraße – wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, da die Kriterien hierzu erfüllt werden. In diesem Planverfahren wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Um die Planungen realisieren zu können, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 06.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans 16 F – Wohnquartier Schlägelstraße - beschlossen.  Im Zeitraum vom 24.04. bis zum 05.05.2023 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung statt. In der Zeit vom 17.07. bis zum 25.08.2023 erfolgte die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 (2) BauGB. Am 06.12.2023 erfolgte der Satzungsbeschluss im Stadtrat. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 21.12.2023 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Stadtplanungsamt Werne, Telefon:  , E-Mail: stadtplanung@werne.de
  • Herr Julius Mette, Telefon: 02389/71-610, E-Mail: j.mette@werne.de
  • Frau Monika Schobel, Telefon: 0238971616, E-Mail: m.schobel@werne.de

Verfahrensschritte

  • 06.09.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.09.2022, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 24.04.2023 - 05.05.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 17.07.2023 - 25.08.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 06.12.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.12.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge