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Bebauungsplan
51 A - Am Eikawäldchen

Im Süden des Werner Ortsteils Stockum, zwischen dem bestehenden Siedlungsrand und der ehemaligen Bahntrasse, befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, die aufgrund der Zäsur durch die Bahntrasse vom anschließenden Freiraum getrennt liegen und dem Siedlungsbereich Stockums zugeordnet werden können. Die Flächen werden von zwei Höfen im Westen und Osten begrenzt. Der Bereich umfasst rd. 2,1 ha Fläche. Im FNP ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Zur Umsetzung des Nutzungsziels einer Wohnbaulandentwicklung wird als Grundlage für eine Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen zukünftig weitgehend Wohnbauflächen festgesetzt werden.

Nachdem der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 51 A – Am Eikawäldchen – in der Sitzung am 28.04.2016 gefasst wurde, ist die Bürgerversammlung am 19.05.2016 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden im Zeitraum vom 22.09. bis 24.10.2016 erfolgt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung der Behörden erfolgte im Zeitraum vom 01.08. bis 11.09.2018. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 26.04. bis 31.05.2019 durchgeführt. Anschließend erfolgt eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a (3) BauGB im Zeitraum vom 16.12.2019 bis 10.01.2020. Am 25.03.2020 wurde der Satzungsbeschluss im Stadtrat gefasst. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 17.04.2020 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de
  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de

Verfahrensschritte

  • 28.04.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.05.2016, Bürgerversammlung
  • 20.07.2016, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 22.09.2016 - 24.10.2016, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 01.08.2018 - 11.09.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 26.04.2019 - 31.05.2019, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB
  • 16.12.2019 - 10.01.2020, eingeschränkte Beteiligung nach § 4a (3) BauGB
  • 25.03.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.04.2020, Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan
  • 17.04.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge