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Bebauungsplan
Außenbereichssatzung - Am Sunderbach / Langern

Der Bereich Am Sunderbach 1, 2, 4 und 5 in Langern soll umgestaltet und zu Wohnzwecken genutzt werden. Dieses Vorhaben isteingebunden in umfassende ökologische Verbesserungen und eine landschaftsgerechte Einbindung des gesamten Areals. In diesem Zusammenhang soll der Sunderbach, der derzeit linear bzw. mehr oder minder begradigt verläuft, umgestaltet und ökologisch aufgewertet werden. Die angesprochenen Grundstücke befinden sich im Außenbereich. Da die Vorhaben nicht privilegiert sind, sind sie nach der jetzigen Rechtslage nicht zulässig. Allerdings kann die Gemeinde gemäß § 35 Absatz 6 BauGB für bebaute Bereiche im Außenbereich, in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienende Vorhaben nicht entgegengehalten werden kann, dass die Verfestigung einer Splittersiedlung zu befürchten ist. Inhaltlich können und sollen neben der Definition des Geltungsbereichs nur wenige Regelungen getroffen werden. So sollen beispielsweise die überbaubaren Bereiche durch entsprechende Baugrenzen festgelegt werden. Im Übrigen richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben weiterhin nach § 35 BauGB.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 10.09.2015 den Beschluss zur Aufstellung der Außenbereichssatzung gefasst. Nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens wurde der Satzungsbeschluss am 16.03.2016 durch den Rat gefasst. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne ist die Aufstellung der Außenbereichssatzung seit dem 22.03.2016 rechtswirksam.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 10.09.2015, Aufstellungsbeschluss Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB
  • 26.10.2015, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 03.11.2015, Bürgerversammlung
  • 10.12.2015 - 22.01.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 16.03.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.03.2016, Bekanntmachung

Anhänge