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Bebauungsplan
5 H - Wohnen am Fürstenhof - 2. Änderung

Die Fläche befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5 H - Wohnen am Fürstenhof. Dieser ist seit Juni 2006 rechtskräftig, die Fläche ist in der ersten Ausbaustufe mit Kanal und Straßen erschlossen. Im Rahmen einer 1. Änderung wurde für die Grundstücke entlang der Münsterstraße die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von Reihenhäusern anstelle der ursprünglich vorgesehenen Atriumhäuser und eines Wohn- und Geschäftshauses im Eckbereich Münsterstraße / Penningrode geschaffen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans 5 H – Wohnen am Fürstenhof - ist seit dem 18.09.2012 rechtskräftig. Inzwischen ist die Bebauung dieser Grundstücke weitgehend abgeschlossen.
Nun soll im Rahmen eines zweiten Bauabschnitts die Bebauung entlang der Penningrode und im Gebietsinneren zum Fürstenhof umgesetzt werden. Die Realisierung soll auf Grundlage eines optimierten, neuen Bebauungskonzeptes erfolgen.
Neben dieser „klassischen“ Bebauung soll das Quartier für die Realisierung von anderen, auch neuen Wohnformen geöffnet werden, die den sich verändernden Ansprüchen und Erfordernissen der Bevölkerung Rechnung tragen. Entsprechend soll im südlichen Bereich anstelle der bisher hier vorgesehenen verdichteten Reihenhausbebauung eine Mehrfamilienhausbebauung in zwei Baukörpern erfolgen, innerhalb derer die verschiedenen Wohnangebote umsetzbar sind. In Höhe (dreigeschossig) und Verdichtung entspricht diese Bebauung der hier bisher schon zulässigen Bebauung. Durch die Umsetzung in markanten Baukörpern wird der Bereich jedoch städtebaulich aufgewertet und schafft einen gelungenen Übergang zu den südlich anschließenden Gebäudestrukturen.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 25.09.2014, 2. Änderung - Änderungsbeschluss
  • 14.10.2014 - 20.11.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 03.12.2014, 2. Änderung - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.12.2014, 2. Änderung - Bekanntmachung
  • 17.12.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge