Navigation

zurück

Bebauungsplan
6 C - Heckgeist 1. Änderung

Für den Teilbereich der o.g. Änderung ermöglicht die bisherige Festsetzung "Gemeinbedarfsfläche Post" ausschließlich die Nutzungsart Post. Somit sind am Standort zzt. keine Wohnungen oder andere innenstadttypische Nutzungen, wie z.B. Büros, zulässig. Da sowohl die Deutsche Post als auch die Postbank inzwischen privatisiert sind, ist die Festsetzung „Gemeinbedarfsfläche“ nicht mehr zeitgemäß. Um eine zusätzliche Wohnnutzung in den oberen Geschossen des bestehenden Gebäudes realisieren zu können, soll der Bereich daher als Kerngebiet MK, in dem in den Obergeschossen Wohnungen zulässig sind, festgesetzt werden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr hat am 28.11.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans 6C -Heckgeist 1. Änderung- beschlossen. Seit dem 05.06.2013 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 28.11.2012, 1. Änderung - Änderungsbeschluss
  • 31.01.2013, 1. Änderung - Bekanntmachung Änderungsbeschluss
  • 05.02.2013 - 08.03.2013, Beteiligung gemäß § 13 a (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 3 BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
  • 15.05.2013, 1. Änderung - Satzungsbeschluss gem. §10(1) BauGB
  • 05.06.2013, 1. Änderung - Bekanntmachung

Anhänge