Um planungsrechtlich Sicherheit für die bestehende Maschinenfabrik zu schaffen und immissionsschutzrechtliche Konflikte, die bei zukünftigen Erweiterungsvorhaben entstehen könnten, zu vermeiden, wurde für das Betriebsgelände der Maschinenfabrik ein Bebauungsplan aufgestellt. Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wurden die Interessen der Anwohner an einem ausreichenden Schutz vor Lärmimmissionen durch entsprechende Festsetzungen berücksichtigt.