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Bebauungsplan
10 D - Freiherr-vom-Stein-Stadion

Das Freiherr-vom-Stein-Stadion ist eine der städtischen Sportanlagen, die durch die Konzentration der Sportflächen entsprechend dem Sportflächenentwicklungskonzept in Zukunft nicht weiter benötigt werden. Da einerseits im Stadtgebiet nach wie vor eine Nachfrage nach zentral gelegenen Wohnbaugrundstücken besteht und andererseits modernere und höherwertigere Sportstätten zur Verfügung stehen, auf die der Spielbetrieb verlagert werden kann, soll die Anlage deshalb künftig für eine Wohnbebauung genutzt werden.

Die Fläche, die sich in städtischem Eigentum befindet, liegt zentral im Süden der Kernstadt. Im Westen grenzt der Stadtpark mit seinem wertvollen Baumbestand an das Plangebiet. Im Norden schließt sich eine Wohnbebauung, im Osten eine gemischte Nutzung mit Wohnbebauung mit teilweise gewerblicher Nutzung an.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat am 15.02.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans 10 D -Freiherr-vom-Stein-Stadion beschlossen. Am 19.09.2011 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung statt. In der Zeit vom 07.05.2012 bis einschließlich 06.06.2012 erfolgte die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 (2) BauGB. Seit dem 03.07.2012 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

Im Anschluss ist der Bebauungsplan 10 D einmal geändert worden. Die 1. Änderung wurde am 16.10.2012 rechtskräftig. 

Mittlerweile ist das gesamte Plangebiet bebaut. 


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 15.02.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.06.2011, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 19.09.2011 - 05.10.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 03.05.2012 - 06.06.2012, Beteiligung gemäß § 13 a (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 3 BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
  • 27.06.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 03.07.2012, Bekanntmachung
  • 02.10.2012, 1. Änderung - Satzungsbeschluss gem. §10(1) BauGB
  • 16.10.2012, 1. Änderung - Bekanntmachung

Anhänge