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Bebauungsplan
7.1 D - Nachverdichtung Bonenkamp

Der Bebauungsplan 7 D - Hustebecke - ist seit April 2009 rechtskräftig. Er bildet die planungsrechtliche Grundlage für ein größeres Wohnbaugebiet im Norden der Kernstadt Werne. Zurzeit wird die Erschließung der Flächen vorbereitet.

Unmittelbar östlich angrenzend befindet sich die Bebauung der Straße Bonenkamp. Das Gebiet ist durch eine aufgelockerte Bebauungsstruktur auf großen Grundstücken geprägt. Große Teile der Flächen werden zurzeit als Gartenland genutzt. In diesem Bereich soll für drei Grundstücke durch Aufstellung eines Bebauungsplans die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Der Rat der Stadt Werne hat am 30.09.2009 den Satzungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan gefasst. Die Erschließung der Flächen erfolgt im Zusammenhang mit der Erschließung des neuen Wohngebiets Hustebecke.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 13.08.2009 - 17.09.2009, Öffentliche Auslegung gemäß 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
  • 13.08.2009 - 17.09.2009, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
  • 30.09.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.10.2009, Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan
  • 06.10.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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