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Bebauungsplan
8 B - Lütkeheide - 2. Änderung für den Bereich Agnesweg

Der Agnesweg befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des seit Dezember 1970 rechtskräftigen Bebauungsplans 8 B - Lütkeheide - und dient der rückwärtigen Erschließung einiger zum Teil sehr großer Grundstücke. Da die noch immer nicht endgültig ausgebaute Verkehrsfläche als Mischverkehrsfläche gestaltet werden soll, der rechtskräftige Bebauungsplan aber einen Ausbau im Separationsprinzip vorsah, erfolgte bereits im Jahr 2002 eine erste Änderung für den Bereich Agnesweg. Im Zuge des jetzt vorgesehenen Straßenausbaus wird es erforderlich, insbesondere den Bereich der Wendeanlage nochmals zu verändern. Um die jetzt gefundene Lösung planungsrechtlich zu sichern, ist eine erneute Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehenen Änderungen nicht berührt werden und diese mit den betroffenen Grundstückseigentümern einvernehmlich abgestimmt sind, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 04.07.2008 ist die 2. Änderung des Bebauungsplans rechtskräftig geworden.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 12.06.2007, 2. Änderung - Änderungsbeschluss
  • 17.08.2007, 2. Änderung - Bekanntmachung Änderungsbeschluss
  • 03.03.2008 - 04.04.2008, Öffentliche Auslegung gemäß 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
  • 03.03.2008 - 04.04.2008, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
  • 18.06.2008, 2. Änderung - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 04.07.2008, 2. Änderung - Bekanntmachung

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge