Aufgrund der defizitären Nahversorgungssituation besteht im Ortsteil Stockum akuter Handlungsbedarf. Aus diesem Grund sollen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung eines Discounters auf einem Teil eines ehemaligen Gärtnereigeländes geschaffen werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung,Planung und Verkehr hat deshalb am 15.02.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans 50 D - Nahversorgungsstandort Stockum - beschlossen.
Der Rat der Stadt Werne hat am 12.10.2011 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 50 D - Nahversorgungsstandort Stockum - gefasst. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 28.10.2011 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.