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Bebauungsplan
71 - Autohof Werne

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 71 - Autohof Werne - wurde im Jahr 2000 erarbeitet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Autohof an der Autobahn A 1 zu schaffen. Hier sollte ein speziell auf den Kfz-Fernverkehr ausgerichteter Dienstleistungsstandort - bestehend aus Tankstelle, technischen Kfz-Dienstleistungen und Gastronomie - entstehen.

Um die Attraktivität des Autohofes zu erhöhen und zusätzlich einen Backshop, ein Bowlingcenter und einen weiteren Gastronomiebetrieb anzusiedeln, musste der Bebauungsplan schon 2001 geändert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 06.09.2000, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.12.2000, Bekanntmachung
  • 26.09.2001, 1. Änderung - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.10.2001, 1. Änderung - Bekanntmachung
  • 19.10.2001, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge