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Stadtplanung in der Stadt Waltrop

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(10.04.2024 - 10.05.2024)
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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan - Stufe 4 (2023/2024)

Aktualisierung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4) der Stadt Waltrop


Um was geht es?
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei infrastrukturellen und anderen Planungen berücksichtigt sowie Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In der nun anstehenden vierten Stufe der Lärmaktionsplanung wird der bestehende Lärmaktionsplan der Stadt Waltrop aus 2019 aktualisiert. Es werden die von starkem Lärm betroffenen Einwohnerzahlen ermittelt, Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet, der Umsetzungsstand der zuletzt beschriebenen Maßnahmen überprüft und ruhige Gebiete benannt, die vor einer zunehmenden Verlärmung geschützt werden sollen. Für die Überarbeitung des Lärmaktionsplanes ist die Stadt Waltrop zuständig, die konkrete Planung, Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen obliegt jedoch nicht allein der Kommune, sondern auch beispielsweise dem Straßenbaulastträger. Da in Waltrop ausschließlich Landesstraßen gemäß der Lärmkartierung betroffen sind, ist hier insbesondere Straßen NRW als Straßenbaulastträger gefragt. Die in der Lärmaktionsplanung erarbeiteten Maßnahmen beziehen sich jedoch räumlich nicht nur auf die von Verkehrslärm stark betroffenen Gebiete. Bei der Aktualisierung des Lärmaktionsplans der Stadt Waltrop ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

 

Wie kann ich mich beteiligen?
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Beteiligungsstufe fand vom 18.12.2023 bis zum 31.01.2024 statt. Die zweite Beteiligungsstufe wird vom 10.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024 durchgeführt. Die Planunterlagen sind im o.g. Zeitraum online über diesen städtischen Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Waltrop einsehbar. Schriftliche Stellungnahmen können über den Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Waltrop, per E-Mail oder auf dem Postweg abgegeben werden. Zusätzlich besteht für Bürger:innen im o.g. Zeitraum die Möglichkeit, über das Online-Landesportal „Beteiligung.NRW“ – ähnlich eines `Mängelmelders` – Anregungen zum Thema Lärm auf einer Karte zu verorten. Klicken Sie hierzu auf diesen Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/waltrop/beteiligung/themen/1006582

Zudem besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen mündlich während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Waltrop, Fachbereich Stadtentwicklung, Bereich Stadtplanung, Münsterstraße 1 in 45731 Waltrop vorzutragen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall zwecks Terminabsprache im Bereich
Stadtplanung unter der Telefonnummer 02309/930-301. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte des bestehenden Lärmaktionsplans- Stufe 3 (2019) oder auf die bereits abgewogenen Stellungnahmen (s. Abwägungstabelle). Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Die eingegangen Stellungnahmen aus der ersten Beteiligungsstufe wurden im Rahmen der Aktualisierung des Lärmaktionsplans berücksichtigt, indem sie in die Abwägung eingestellt werden. Die Abwägungstabelle der ersten Beteiligungsstufe können Sie ebenfalls hier herunterladen. In der zweiten Beteiligungsstufe haben Sie erneut die Möglichkeit Ihre Stellungnahme einzureichen. Auch diese Stellungnahmen werden in die Abwägung eingestellt. Im nächsten Fachausschuss „Umwelt, Klima, Mobilität“ am 12. Juni 2024 sollen die Abwägungsvorschläge sowie der finale Lärmaktionsplan mit seinen Lärmminderungsmaßnahmen vorgestellt und beraten werden, sodass er voraussichtlich am 27. Juni 2024 vom Rat der Stadt Waltrop beschlossen werden kann. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben besteht eine verbindliche Berichtspflicht des fertigen aktualisierten Lärmaktionsplanes bis spätestens zum 18.07.2024, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

 

Was ist neu in der zweiten Beteiligungsstufe der 4. Runde?
Der Lärmaktionsplan beschäftigt sich nicht nur mit der Frage: "Wo ist es zu laut?", sondern auch mit der Frage "Wo ist es besonders erholsam und wie kann das erhalten werden?" Im Rahmen der zweiten Beteiligungsstufe soll herausgefunden werden, welche öffentlichen Orte in Waltrop als Ruheorte angesehen bzw. zur Erholung genutzt werden. Ihre Ideen, Anregungen und Kommentierungen werden hierbei berücksichtigt bzw. abgewogen. Bei den „ruhigen Gebieten“ wird zwischen innerstädtischen Stadtoasen, ruhigen Stadträumen und landschaftlich geprägten Erholungsräumen unterschieden. Die Festlegung als „Ruhiges Gebiet“ löst als Rechtsfolge grundsätzlich die Pflicht für nachfolgende Planungen aus, die Festlegung und den damit verbundenen grundsätzlichen Schutzauftrag zu berücksichtigen. Berücksichtigen heißt, dass andere mit der nachfolgenden Planung verfolgten Belange gegen den Schutz des ruhigen Gebietes abzuwägen sind. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen „ruhigen Gebiete“ können dem Lärmaktionsplan entnommen werden (s. Kapitel 7 in der Anlage 2) und sind zudem als Karte auf dem NRW Beteiligungsportal einsehbar: Link:https://beteiligung.nrw.de/portal/waltrop/beteiligung/themen/1006582

 

Laermkartierung Stufe 4 (24h) Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Lea Depenbrock, Telefon: +49 2309 930-301, E-Mail: lea.depenbrock@waltrop.de

Verfahrensschritte

  • 18.12.2023 - 31.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.12.2023 - 31.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 10.04.2024 - 10.05.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge