341 - Gartenheimstraße - 1. Änderung (Bebauungsplan) Zu den Plandarstellungen

Die Zuwegung zur Colsmanschen Villa, Donnerstraße Nr. 26, soll entsprechend dem B-Plan 341- Gartenheimstraße- zukünftig über den Dietrich Bonhoeffer – Weg erfolgen. Damit wurde dem Wunsche des Landesstraßenbauamtes Rechnung getragen, die Zufahrt von der Donnerstraße( Freie Strecke) verzichtbar zu machen.
Die geplante Zuwegung durchschneidet das Flurstück 54, das – wie heute bekannt ist – nicht dem denkmalschützungswürdigen Bereich der Villa mit Parkanlage zuzurechnen ist.
Damit erschließt sich die Möglichkeit zur Bebauung des Grundstücks in Fortführung der vorhandenen Bebauung am Dietrich-Bonhoeffer-Weg mit 2 Doppelhäusern oder aber auch 2 Einzelhäusern als Variante.

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