Die Zuwegung zur Colsmanschen Villa, Donnerstraße Nr. 26, soll entsprechend dem B-Plan 341- Gartenheimstraße- zukünftig über den Dietrich Bonhoeffer Weg erfolgen. Damit wurde dem Wunsche des Landesstraßenbauamtes Rechnung getragen, die Zufahrt von der Donnerstraße( Freie Strecke) verzichtbar zu machen.
Die geplante Zuwegung durchschneidet das Flurstück 54, das wie heute bekannt ist nicht dem denkmalschützungswürdigen Bereich der Villa mit Parkanlage zuzurechnen ist.
Damit erschließt sich die Möglichkeit zur Bebauung des Grundstücks in Fortführung der vorhandenen Bebauung am Dietrich-Bonhoeffer-Weg mit 2 Doppelhäusern oder aber auch 2 Einzelhäusern als Variante.
Stadtplanausschnitt
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