Landgemeinde Titz

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Bebauungsplan Titz Nr. 37 - Ortslage Titz

Die Landgemeinde Titz ist dem Kreis Düren zugeordnet und umfasst insgesamt 16 Ortsteile. Die Orte verteilen sich auf einer Fläche von rd. 68,52 km². Damit gehört die Landgemeinde zu den flächenmäßig großen, in Relation zur Bevölkerungszahl, Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen. Die Landgemeinde Titz ist im Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) als Grundzentrum dargestellt. In der Nachbarschaft der Gemeinde Titz befinden sich die Mittelzentren Jülich, Erkelenz (Kreis Heinsberg), Bedburg sowie die Grundzentren Linnich, Jüchen, Elsdorf (Rhein-Erft-Kreis) und Niederzier. Die nächstgelegenen Oberzentren sind Mönchengladbach, Düsseldorf, Köln und Aachen.

Die Versorgungssituation in der Landgemeinde Titz wird gegenwärtig fast ausschließlich über den Nahversorgungsstandort im südlichen Teil des Ortes Titz nördlich der Heinrich-Gossen-Straße abgedeckt. Dieser Standort versorgt das Gemeindegebiet mit den klassischen Sortimenten der Nahversorgung. Im Gemeindegebiet ist dies der einzige Standort mit großflächigem Einzelhandel. Am Standort befindet sich ein Discounter (ca. 950 m² Verkaufsfläche (VK)), ein Vollsortimenter (ca. 900 m² VK) mit einem integriertem Bäcker und ein Getränke-markt (ca. 900 m² VK). Im Gemeindegebiet befinden sich darüber hinaus keine vergleichbaren Angebote. Es bestehen daher Defizite in den Branchen Lebensmittel, hier insbesondere auch Frischeprodukte und Drogeriewaren. In Ergänzung zu dem Standort Heinrich-Gossen-Straße wird demzufolge der Neubau des Vollsortimenters mit 1.500 m² Verkaufsfläche (VK), eines Drogeriemarktes mit 750 m² Verkaufsfläche (VK) und des Discounters mit 1.350 m² Verkaufsfläche (VK) sowie kleineren Fachmärkten angestrebt. Die vorhandenen Märkte sollen mit anderen Sortimenten belegt werden. Das Gebäude bisherigen Vollsortimenters wird zurückgebaut. Dort soll ein Quartiers-platz entstehen.

Die Fläche liegt im zentralen Versorgungsbereich (ZVB) von Titz (vgl. Punkt 2.3) in städtebaulich integrierter Lage.

Die planungsrechtliche Grundlage für die angestrebte Entwicklung soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in Verbindung mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplans geschaffen werden. Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebietes für großflächigen Einzel-handel gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO.

Durch die oben beschriebene Erweiterung des Nahversorgungsstandortes besteht die Notwendigkeit, die Nutzungen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches neu zu strukturieren, städtebaulich neu zu ordnen und den Nahversorgungsstandort in die Ortslage Titz zu integrieren. Im Zuge dieser Neuordnung sollen die bestehenden zwei Sportplätze durch einen neuen, für alle Sportarten nutzbaren, Sportplatz im südöstlichen Bereich des Plangebietes ersetzt werden. Auf den dann freiwerdenden Flächen sowie zwischen dem Kindergarten und dem neuen Sportplatz ist ein gemischt genutztes Quartier zur Unterbringung von Wohn- und gewerblichen Nutzungen vorgesehen (PRIMUS-Quartier). Für diese Entwicklungen wird ein gesonderter Bebauungsplan aufgestellt.
Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den gesamten Entwicklungsbereich des PRIMUS-Quartiers.

Ansprechperson

  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:
  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 10.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.01.2021 - 16.02.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 10.10.2022 - 14.11.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 09.04.2024 - 13.05.2024, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge