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Flächennutzungsplan
81. Änderung - Grundstücksbereich zwischen der Bambergstraße, der Waldstraße sowie der Straße Am Kannenofen im Siegburger Norden

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Planungsausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 81. Änderung des Siegburger Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 1 Abs. 8 BauGB für die im Übersichtsplan mit schwarzer Strichlinie umrandete, ca. 11.900 qm große Fläche in der Gemarkung Siegburg, Flur 2, Flurstücke 7813 und 7814 im Siegburger Norden zwischen der Bambergstraße, der Waldstraße sowie der Straße Am Kannenofen.

Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll wie folgt geändert werden:
„Wohnbaufläche“ (W) anstelle von „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“

2. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Vorentwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.



Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 statt.

Die Vorentwurfsunterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Siegburg (www.siegburg.de) unter Bauen und Klimaschutz / Stadtplanung Online / Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen einzusehen. https://www.o-sp.de/siegburg/beteiligung

Außerdem können alle Planunterlagen im städtischen Planungs- und Bauaufsichtsamt, Am Turm 40 (2. Obergeschoss), 53721 Siegburg während folgender Öffnungszeiten eingesehen werden.
Montag: 8 - 12:30 Uhr und 14 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Freitag: 8 - 12.30 Uhr
Für die Einsichtnahme der Unterlagen im Planungs- und Bauaufsichtsamt wird um vorherige Terminvereinbarung per E-Mail (bauleitplanung@siegburg.de) gebeten.

Alle interessierten Personen sind eingeladen, sich über die Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch per Mail an bauleitplanung@siegburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden (Anschrift: Kreisstadt Siegburg, Planungs- und Bauaufsichtsamt, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg). Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, bei der Einsichtnahme im städtischen Planungs- und Bauaufsichtsamt, Am Turm 40 (2. Obergeschoss), 53721 Siegburg Stellungnahmen zur Niederschrift abzugeben. Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Übersicht
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Vera Lansmann, Telefon: +49 2241 102-1380, E-Mail: vera.lansmann@siegburg.de
  • Herr Jochen Döring, Telefon: +49 2241 102-1381, E-Mail: jochen.doering@siegburg.de
  • Herr Niklas Ruth, Telefon: +49 2241 102-1376, E-Mail: niklas.ruth@siegburg.de

Verfahrensschritte

  • 07.03.2024, Beschluss zur Änderung gem. § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB
  • 18.03.2024 - 19.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 18.03.2024 - 19.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge