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Flächennutzungsplan
Rechtswirksamer Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP), auch vorbereitender Bauleitplan genannt, stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar.
Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfaltet, sondern enthält
lediglich behördenintern bindende Vorgaben. Flächennutzungspläne müssen von der Bezirksregierung genehmigt werden und sind für die Entwicklung
nachgeordneter Planwerke bindend.

Der derzeit geltender Flächennutzungsplan ist seit 1980 wirksam und wurde im Laufe der Jahrzehnte an vielen Stellen geändert.
In den unter "Anhänge" liegenden Planausschnitten wurden alle Änderungen, die bis zum 30.12.2021 rechtswirksam geworden sind, eingearbeitet.
Weitere Informationen zu den rechtswirksamen Flächennutzungsplanänderungen finden Sie unter "Rechtswirksame Flächennutzungsplanänderungen".
Flächennutzungsplanänderungen die sich noch im Verfahren befinden, finden Sie unter "Flächennutzungsplanänderungen im Verfahren".


Hinweis: Die Kennzeichnungen und nachrichtlichen Übernahmen (wie z.B. Abgerenzung der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete) sind teilweise überholt.
Aktuelle Planunterlagen finden Sie unter folgenden Links:

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete: https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/natur-eneggie/landschaftsplanung/landschaftsplanung-artikel.php
Lärmschutzzonen: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/?thema=fluglaerm

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Ansprechperson

  • Frau Andrea Balsam, Telefon: +49 2241 102-1378, E-Mail: andrea.balsam@siegburg.de
  • Herr Niklas Ruth, Telefon: +49 2241 102-1376, E-Mail: niklas.ruth@siegburg.de

Anhänge

Flächennutzungsplan