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Bebauungsplan
50/7 (Bebauungsplan) - Hochgarage Haufeld - "Bereich zwischen der Industriestraße, der Von-Stephan-Straße und der Alleestraße"

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Das Plangebiet befindet sich im Bereich zwischen der Industriestraße, der Von-Stephan-Straße und der Alleestraße im Siegburger Zentrum. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan mit einer schwarz gestrichelten Linie eingefasst.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuerrichtung eines öffentlichen Parkhauses zur Abdeckung des bestehenden Stellplatzbedarfes des Haufeld-Quartiers sowie der Siegburger Innenstadt.

Der Bebauungsplan Nr. 50/7 wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Gem. der §§ 13 Abs. 3 und 13a Abs. 2 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
 

Der Planungsausschuss der Kreisstadt Siegburg hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss erklärt sich mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen einverstanden und beauftragt die Verwaltung, mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50/7 die Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 18.03. bis einschließlich 19.04.2024 statt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und alle zugehörigen Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Siegburg oder im städtischen Planungs- und Bauaufsichtsamt, Am Turm 40 (2. Obergeschoss), 53721 Siegburg eingesehen werden. 
 

Zur Einsicht stehende Unterlagen:

Öffentlich ausgelegt wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50/7 mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, einschließlich der zugehörigen Begründung sowie einer artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe I (ASP I), einer schalltechnischen Untersuchung, einer Verkehrsuntersuchung und einer Sonnenstandanalyse.
Ferner liegen aus den Stellungnahmen von Fachbehörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder Bürgern umweltrelevante Informationen zu folgenden Themengebieten vor: Kampfmittel, Entwässerungsplanung, Erschließung, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Schmutz-/ Niederschlagswasserbeseitigung, Anpassung an den Klimawandel (Starkregen), Altlasten, Artenschutz.

 

 

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Jochen Döring, Telefon: +49 2241 102-1381, E-Mail: jochen.doering@siegburg.de
  • Herr Niklas Ruth, Telefon: +49 2241 102-1376, E-Mail: niklas.ruth@siegburg.de

Verfahrensschritte

  • 31.08.2023, Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)
  • 08.09.2023, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 18.09.2023 - 20.10.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 18.09.2023 - 20.10.2023, Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
  • 18.03.2024 - 19.04.2024, Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
  • 18.03.2024 - 19.04.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Anhänge