Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 11.0 Graffelder Esch / 7. Änderung

Der Geltungsbereich der vorliegenden 7. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 11 „Graffelder Esch“ umfasst den südlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes aus dem Jahr 1977. Der Änderungsbereich grenzt im Norden und Nordwesten an die Einzel- und Doppelhausbebauung an der Straße Kiärkenkamp. Östlich schließen unmittelbar gewerbliche Nutzungen entlang der Greffener Straße an den Änderungsbereich an. Südlich des Plangebietes verläuft die Bundesstraße 513. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan im Süden und Westen festgesetzte „Fläche zur Anpflanzung“ wurde entsprechend umgesetzt.

 Im Sinne der Innenentwicklung soll eine Wohnbauverdichtung im genannten Änderungsbereich erfolgen, nachdem ein hier ehemals bestehendes Einfamilienhaus abgebrochen wurde. Vorgesehen ist eine Bebauung mit vier Wohngebäuden mit je zwei Wohneinheiten, die eine Erweiterung der bisher im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Fläche erfordert.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 17.09.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.04.2021 - 27.05.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 10.06.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge

Offenlage