Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15, Solarpark am Schüttorfer Damm

Die Verwaltung bearbeitet zurzeit die Fortschreibung des Masterplans 100 % Klimaschutz mit der Zielsetzung „Klimaneutralität bis zum Jahr 2040.“, bei dem u. a. im Bereich der Nutzung regenerativer Energien zukunftsfähige und nachhaltige Lösungen notwendig sein werden. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 15, Kennwort: „Solarpark am Schüttorfer Damm“, schafft das Planungsrecht für die Errichtung eines Solarparks auf der ehemaligen Deponie Hummeldorf in Rheine. Aufgrund ihrer Lage am Stadtrand zwischen Verkehrsflächen, ihres sich daraus ergebenden Zuschnittes und der Einschränkungen aufgrund der früheren Nutzungen für eine landwirtschaftliche Verwertbarkeit eignen sich die Flächen im besonderen Maße für eine solche Entwicklung und werden so im Sinne der Zielsetzung effizient genutzt.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung, Carolin Knuf, Tel.: 05971 939-479 auf.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Matthias van Wüllen, Telefon: 05971 939 411, E-Mail: Matthias.vanWuellen@rheine.de

Verfahrensschritte

  • 03.05.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.05.2023, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 22.06.2023, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 22.06.2023, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 03.07.2023 - 03.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 06.12.2023, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 23.12.2023, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 08.01.2024 - 08.02.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

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