Stadt Plettenberg

Bebauungsplan BP 650 Rittershausstr.

Der vorliegende Plan hat die Entwicklung zentrumsnaher Wohnbebauung zwischen Rittershausstr. und Freiligrathstr. zum Ziel.
Es handelt sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).
Gemeinsam mit dem Plan werden alle vorliegenden Gutachten einschließlich Artenschutzrechtlicher Vorprüfung bereitgestellt.

Ansprechperson

  • Frau Sandra Steinmann, Telefon: 02391-923 224, E-Mail: s.steinmann@plettenberg.de
  • Herr Moritz Jankowsky, Telefon: 02391-923 215, E-Mail: m.jankowsky@plettenberg.de
  • Herr Kristoph Schmidt, Telefon: 02391-923 241, E-Mail: k.schmidt@plettenberg.de

Verfahrensschritte

  • 13.01.2016 - 15.02.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (2) und 4 (2) i.V.m. § 13a BauGB
  • 11.08.2016 - 24.08.2016, Erneute öffentliche Auslegung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Plandarstellung

  • PBP 650 Rittershausstr.alt (PDF, 942,12 KB)PBP 650 Rittershausstr. Planentwurf zur öffentlichen AuslegungPBP 650 Rittershausstr. Planentwurf zur öffentlichen Auslegu
  • BP 650 Rittershausstr. Plan aktuell (PDF, 2,35 MB)BP 650 Rittershausstr. Plan aktuellNach der öffentlichen Auslegung erfolgten Änderungen dieses Bebauungsplans. Die Änderungen wurden in die Begründung eingepflegt eine Auflistung findet sich unter Punkt 8 "Änderungen nach der öffentliche Auslegung" auf S, 22 der aktualisierten Begründung.
    Anregungen sind nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes zulässig.
  • BP Nr. 650 Rittershausstraße (Rechtskraft) (PDF, 10,18 MB)

Begründung

  • BP 650 Begründung alt (PDF, 4,26 MB)BP 650 Begründung zur 1.Auslegung
  • BP 650 Rittersehausstr. aktuell (PDF, 8,05 MB)BP 650 Rittersehausstr. aktuellNach der öffentlichen Auslegung erfolgten Änderungen dieses Bebauungsplans. Die Änderungen wurden in die Begründung eingepflegt eine Auflistung findet sich unter Punkt 8 "Änderungen nach der öffentliche Auslegung" auf S, 22 dieser Begründung.
    Anregungen sind nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes zulässig.

Gutachten