Für einen zwischen den Bebauungsplänen „Nibelungen-Lamberg-Grünaustraße“ sowie „Ehem. Presseareal an der Dr.-Hans-Kapfinger-Straße /Firmianstraße“ und der „Neuburger Straße“ liegenden Teilbereich, wird gem. § 30 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan „MU im Umfeld der Nibelungenstraße“, Gmkg. St. Nikola aufgestellt, um eine stadtplanerische sinnvolle Entwicklung mit Wohnnutzung und Gewerbe in vorliegender Gemengelage zu ermöglichen. Lediglich die Nutzungsart „MU“ (Urbanes Gebiet) wird hierbei festgelegt. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs weiterhin nach § 34 BauGB.
Da hier ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB verfolgt wird, wird das Änderungsverfahren im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird insbesondere auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB bzw. der Aufstellung eines Umweltberichts im Sinne von § 2a BauGB gem. § 13 Abs. 3 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.