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Bebauungsplan
D 328 - Gotthardshof

Planungsanlass ist, innerhalb einer ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstücksfläche im Stadtteil Dahl eine notwendige neue Baufläche auszuweisen. Der Bebauungsplan Nr. D 328 soll für die wohnbauliche Innenentwicklung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit der Begründung in der Zeit vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 im Internet veröffentlicht. Dazu liegen die Bauleitplanunterlagen ebenfalls vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 im Verwaltungsgebäude Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, im Foyer des Gebäudes C während der Dienststunden öffentlich aus.

Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes.


Ansprechperson

  • Frau Nuran Özmen, Telefon: +49 5251 88-11367, E-Mail: n.oezmen@paderborn.de
  • Herr Timo Schlüter, Telefon: +49 5251 88-12773, E-Mail: t.schlueter@paderborn.de

Verfahrensschritte

  • 20.08.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.08.2020, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 11.09.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.09.2020, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 14.09.2020 - 02.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 29.09.2020, Bürgerinformationsveranstaltung
  • 14.09.2023, Beschluss zur Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) BauGB
  • 06.10.2023, Bekanntmachung der Veröffentlichung der Bauleitplanunterlagen im Internet gem. § 3 (2) BauGB
  • 09.10.2023 - 10.11.2023, Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) BauGB

Parallelverfahren


Anhänge