Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
L2 - 1. Änderung - "Wohngebiet auf dem Sütten" im Stadtteil Löhne - Ort
Die Rechstfassung des Bebauungsplanes L 2 setzt u.a. fest, dass auf den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen und auch Garagen unzulässig sind. Die Festsetzung wurde seinerzeit getroffen, um die straßenseitig gelegenen Grundstücksflächen einer Vorgartengestaltung vorzubehalten und hierdurch ein harmonisches Siedlungsbild zu schaffen.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist es, die bezeichnete Festsetzung dahingehend zu ändern, dass Garagen und Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden dürfen, sofern sie einen Mindestabstand von 3 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen einhalten.
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Anke Nattkemper |
05732/100-378 |
a.nattkemper@loehne.de |
Linda Kodytek |
05732/100-266 |
l.kodytek@loehne.de |
Tobias Sordel |
05732/100-267 |
t.sordel@loehne.de |