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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

L2 - 1. Änderung - "Wohngebiet auf dem Sütten" im Stadtteil Löhne - Ort

Die Rechstfassung des Bebauungsplanes L 2 setzt u.a. fest, dass auf den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen und auch Garagen unzulässig sind. Die Festsetzung wurde seinerzeit getroffen, um die straßenseitig gelegenen Grundstücksflächen einer Vorgartengestaltung vorzubehalten und hierdurch ein harmonisches Siedlungsbild zu schaffen.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist es, die bezeichnete Festsetzung dahingehend zu ändern, dass Garagen und Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden dürfen, sofern sie einen Mindestabstand von 3 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen einhalten.


Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Anke Nattkemper 05732/100-378 a.nattkemper@loehne.de
Linda Kodytek 05732/100-266 l.kodytek@loehne.de
Tobias Sordel 05732/100-267 t.sordel@loehne.de