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Zur Stadt Linnich

Lärmaktionsplan
4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Linnich

4. Runde der Lärmaktionsplanung für die Stadt Linnich

 

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten zu erstellen und darauf aufbauend Lärmaktionspläne aufzustellen und zu beschließen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe Großflughäfen, Haupteisenbahnstrecken und mit Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben in Bezug auf den Straßenverkehrslärm zuständig. Die Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken des Bundes erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Bei dem Lärmaktionsplan für die Stadt Linnich handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Linnich bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Für Linnich liegt eine Lärmkartierung aller Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr vor. Innerhalb des Stadtgebiets betrifft dies ausschließlich die B 57 sowie einen kleinen Streckenabschnitt der A 44 zu. Die Lärmkarten können Sie unten auf dieser Seite den Anhängen entnehmen und herunterladen. Alle weiteren Landes-, Kreis und Gemeindestraßen weisen ein geringeres Verkehrsaufkommen auf und wurden bei der Kartierung nicht berücksichtigt.

 

Die Unterlagen der Zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie ebenfalls den Anhängen entnehmen.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die erfolgte erste Phase war die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie weitere Berechnungen zur Lärmauswirkungen und deren Vermeidungsmaßnahmen sind Bestandteil der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese wurden im Entwurf sowie den Anlagen festgehalten.

 

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung hierfür nicht erforderlich, da wir auch gerne anonyme Hinweise entgegennehmen.

Geben Sie uns beispielsweise Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein.

Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

    1. Klicken Sie oben auf den rot umrandeten Button Öffentlichkeitsbeteiligung.

    2. Geben Sie im folgenden Fenster Ihre Daten an und schildern Sie uns im Textfeld mögliche Hinweise zum Straßenverkehrslärm unter Angabe des jeweiligen Ortes. Gerne nehmen wir auch konkrete Vorschläge zur Minderung des Straßenverkehrslärms an.

    3. Sende Sie die Stellungnahme ab.

 

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des finalen Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Nach Auswertung der Eingaben wird der finale Lärmaktionsplan erstellt und dem Rat der Stadt Linnich zum Beschluss vorgelegt.

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Die Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken finden Sie auf dem Geoportal des Eisenbahn-Bundesamts GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).


Ansprechperson

  • Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de

Verfahrensschritte

  • 30.10.2023 - 30.11.2023, Erste Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans
  • 01.03.2024 - 26.04.2024, Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG

Anhänge