Orts Lemgo / Stadtplanung

Bauleitplanung

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Bebauungsplan 26 01.58 Gertrudenstraße/ Kluskampstraße

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb der Gemarkung Lemgo, Flur 56 und wird begrenzt:

Im Norden: Durch die südliche Grenze des Flurstückes 148 und durch die westliche und südliche Grenze des Flurstückes 160.
Im Osten: Durch die westliche Grenze der Flurstücke 495 und 162, durch die südliche Grenze des Flurstückes 162, durch die westliche Grenze des Flurstückes 158 (Kluskampstraße), durch die nördliche Grenze der Flurstücke 310 und 411 und durch die westliche Grenze des Flurstückes 411.
Im Süden: Durch die nördliche Grenze des Flurstückes 473, vom nordwestlichen Flur- stückspunkt lotrecht auf die östliche Grenze des Flurstückes 140.
Im Westen: Durch die östliche Grenze der Flurstücke 140 und 141, durch die südliche, östliche und nördliche Grenze des Flurstückes 757, durch die östliche Grenze der Flurstücke 144, 534 und 533.

Nach der Aufgabe der gewerblichen Nutzung eines Dachdeckerbetriebes zwischen den Baugrundstücken an der Gertrudenstraße im Westen und der Kluskampstraße im Osten ist von dem Grundstückseigentümer beabsichtigt, die Fläche im Sinne einer Nachverdichtung für eine kleinteilige Wohnbebauung nachzunutzen. Ein entsprechender Antrag ist durch den Grundstückseigentümer gestellt worden. Der Grundstückseigentümer hat sich bereit und in der Lage erklärt, sämtliche mit der Planung verbundenen Kosten zu übernehmen. Die beabsichtigte Planung steht den städtebaulichen Entwicklungsabsichten der Stadt Lemgo an dieser Stelle des Stadtgebietes nicht entgegen. Mit der Planung kann ein Beitrag zum innenstadtnahen Angebot von Einzel- bzw. Doppelhäusern geleistet werden.

Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt für den Standort nicht vor. Eine planungsrechtliche Beurteilung auf der Grundlage des § 34 BauGB scheidet aufgrund des entstehenden Planungserfordernisses an dieser Stelle aus. Zur Realisierung des Bauvorhabens ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit den Inhalten gemäß § 30 BauGB (hier gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung) notwendig.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.

Ansprechperson

  • Frau Jo zur Brügge-Löhr, Telefon: 0 52 61 - 213 303, E-Mail: j.zur-bruegge-loehr@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 22.05.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.06.2007 - 20.07.2007, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.09.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.10.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

  • Planunterlagen
    • Bebauungsplan
      Sie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.

      Es gilt: BauNVO 1990
      Bebauungsplan
    • Textliche Festsetzung
      Sie können sich die Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Textliche Festsetzung
    • Begründung
      Sie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Begründung
  • Luftbild
    • Luftbild
      Sie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Luftbild
  • X-Planung
    • XPlan (GML)
      XPlan (GML)
    • Förderhinweis
      Die Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
      Förderlogo



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