1-208-2 Triftstraße (Bebauungsplan)

Der Geltungsbereich liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1-208-0 für den Bereich Lindenallee/ Beuthstraße/ Weyerstege/ Triftstraße/ Hoffmannallee der seit dem 19.01.1993 rechtsverbindlich ist. Derzeit wird für den Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. In dem Allgemeinen Wohngebiet ist eine zwei geschossige und offene Bauweise zulässig. Die Grundflächenzahl ist mit 0,4 und die Geschossflächenzahl mit 0,8 festgesetzt. Für den straßenabgewandten Bereich existiert derzeit kein Baurecht. Angrenzend befindet sich eine Gemeinbedarfsfläche.

Es wird empfohlen, die Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule auf den Geltungsbereich zu erweitern und das Baufenster zu vergrößern. Zusätzlich soll entsprechend des bestehenden Baurechts für die Schule eine dreigeschossige Bauweise zugelassen werden. Der vordere Bereich an der Triftstraße bleibt als Allgemeines Wohngebiet bestehen und ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans.

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Kontakt

  • Frau Meike Rohwer, Telefon: 02821/84-264, E-Mail: meike.rohwer@kleve.de

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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