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Flächennutzungsplan

078. Änderung Bereich Kita Im Rottfeld

Mit der Aufstellung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Kaarst für den Bereich „Kita Im Rottfeld“ wird das Ziel verfolgt, das Planungsrecht für den Bau einer weiteren Kita zu schaffen und damit dem dringenden Bedarf an Betreuungsplätzen gerecht zu werden.

 

Der Planentwurf mit Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen kann in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 auf der Internetseite der Stadt Kaarst (www.kaarst.de) unter Bauen, Verkehr und Umwelt / Bebauungspläne / Aktuelle Bürgerbeteiligungen bzw. der Internetseite www.o-sp.de/kaarst/beteiligung von jedermann eingesehen werden.

 

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und einsehbar:

1.    Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern:
Umweltauswirkungen durch die Planung auf das Schutzgut

  • Mensch und Gesundheit: Lärm durch Straßenverkehr sowie Fluglärm; Lärm während der Bauphase; Kampfmittel; Licht; Geruch; Gefahrenschutz; Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche; Aussagen zu elektrischen-magnetischen Feldern der Hoch- und Höchstspannungsleitungen
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Vorbelastung durch Verlärmung, Auswirkungen der Planung durch Verlust von Grünflächen; bau- und anlagenbedingte Auswirkungen auf die Tierwelt
  • Boden: Auswirkungen der Planung durch zusätzliche Bodenversiegelungen; bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
  • Fläche: Flächenverbrauch, Versiegelungsanteil bzw. Verdichtungsgrad
  • Wasser: Grundwasser und Grundwasserstände; Auswirkungen der Planung durch Versiegelung, Verringerung der Grundwasserneubildung; Versickerung von Niederschlagswasser; Starkregen; Hochwasser
  •  Luft, Klima: Klimatoptyp, Kaltluft und Hauptwindrichtung, thermische Ausgleichsfunktion, lufthygienische Vorbelastungen; Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima
  • Kultur- und Sachgüter: Denkmalpflege und Bodendenkmalschutz
  • Landschaft, Ortsbild: Wertigkeit, Erhaltung und Aufwertung des Landschafts- und Ortsbildes
  • sowie Wechselwirkungen

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) sowie Planungsalternativen

Artenschutzrechtliche Prüfung

  • Vorkommen planungsrelevanter Arten, Vorbelastung des Plangebiets durch Lärm, artenschutzrechtliche Konflikte und Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung für Baufeldfreimachung)

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut

  • Mensch: Möglichkeiten des passiven Lärmschutzes
  • Biotope / Fauna: Beschränkung des Versiegelungsgrads durch Festsetzung einer GRZ; Freiflächengestaltung, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten, insektenverträgliche Leuchtmittel
  • Boden: Beschränkung des Versiegelungsgrads durch Festsetzung einer GRZ, fachgerechter Umgang mit Oberboden
  • Wasser: Niederschlagswasserversickerung von Dachflächen und Stellplätzen
  • Klima: grünordnerische Maßnahmen,
  • Kultur- und Sachgüter: Hinweis zum (Boden-)Denkmalschutz,
  • Landschafts-/Ortsbild: grünordnerische Maßnahmen

Weitere umweltrelevante Anforderungen

  • Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser
  • Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
  • Klimaschutz
  • Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität
  • Bodenschutzklausel

 

2.    Fachgutachten und Stellungnahmen enthalten die folgenden umweltbezogenen Informationen:
Artenschutz

  • Planungsbüro ISR GmbH: B-Plan Nr. 131 „Kita Im Rottfeld“ -Kaarst- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1), Haan, April 2024: Darlegung und Bewertung der mit der Planung einhergehenden Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange.

Umweltbericht

  • 78. Flächennutzungsplanänderung „Kita Im Rottfeld“ – Kaarst – Begründung Teil 2 – Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, April 2024: Analyse, Prognose und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden / Fläche, Wasser, Klima / Luft, Kultur- und Sachgüter, Landschaft / Ortsbild, bei Nicht- Durchführung und bei Durchführung der Planung. Artenschutzrechtliche Prüfung sowie von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, Darlegung alternativer und anderweitige Planungsmöglichkeiten sowie sonstige umweltrelevant Anforderungen.

 

3.    Die umweltrelevanten Informationen aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der gleichzeitigen Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu folgenden Themengebieten:
Versorgungsleitungen: Hinweise der Leitungsträger zur Lage von verschiedenen Leitungen

  • Stellungnahme Amprion
  • Stellungnahme DB Energie GmbH
  • Stellungnahme Ericsson Services GmbH
  • Stellungnahme GasLine GmbH
  • Stellungnahme Bundesnetzagentur
  • Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf

Eingriff und Ausgleich in den Naturhaushalt bzw. Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen bzw. -flächen und Artenschutz

  • Stellungnahmen Landwirtschaftskammer NRW

Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf

  • Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf

Schutzgut Wasser, Gewässerschutz, Abwasser, Grundwasserstände

  • Stellungnahme Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb
  • Stellungnahme Erftverband

Schutzgut Boden Baugrund, Erdbebengefährdung und Bodenschutz, Mutterboden

  • Stellungnahme Rhein-Kreis-Neuss
  • Stellungnahme Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb

Immissionsschutz

  • Stellungnahme Straßen.NRW

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG), bekanntgemacht am 23. August 2017 (BGBl. I S. 3290), in der derzeit geltenden Fassung in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


Zusätzlich kann der Planentwurf mit Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

im Foyer der Verwaltungsdienstelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst

in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 von

Montag bis Freitag                   von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag                              von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Termine können unter der Emailadresse stadtplanung@kaarst.de bzw. der Telefonnummer 02131. 987-845 vereinbart werden.

 

Stellungnahmen zur Planung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 13.05.2024 bis einschließlich zum 14.06.2024 bei der Stadtverwaltung Kaarst elektronisch übermittelt werden. Auf die Möglichkeit der Übermittlung der Stellungnahme im Beteiligungsportal über die vorgenannten Internetseiten wird insbesondere hingewiesen, im Weiteren steht unter anderem die Emailadresse stadtplanung@kaarst.de auch zu diesem Zweck zur Verfügung.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben bzw. übermittelt sowie auf der Verwaltungsdienststelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst nach vorheriger Terminvereinbarung unter den oben genannten Kontaktdaten mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), bekanntgemacht am 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), in der derzeit geltenden Fassung unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Sibylle Müller de Calvo, Telefon: 02131. 987-839, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 25.01.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.01.2024 - 11.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 29.01.2024 - 11.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 13.05.2024 - 14.06.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Bauleitpläne

Service

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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