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Planfeststellung nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG)

Aufstellungsbeschluss

Für die nachfolgenden Planfeststellungen wurden in öffentlicher Sitzung die Verfahren förmlich eingeleitet.

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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die konkreten Planfeststellungsziele zu den folgenden Planfeststellungsverfahren werden zurzeit jeder/jedem Interessierten vorgestellt.

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Öffentliche Auslegung

Mit der öffentlichen Auslegung hat jede/r Interessierte die Möglichkeit, Einsicht in die Planfeststellung zu nehmen und Anregungen bzw. Änderungswünsche vorzubringen.

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Wirksame/Verbindliche Planfeststellungen:

Alle verbindlichen Planfeststellungen

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Bauleitpläne

Service

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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