Stadtplanung
Herzlich willkommen
auf den Internetseiten der Stadt Kaarst rund um die Themen Stadtentwicklung und Stadtplanung. Wir möchten Sie auf diesen Seiten informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, den Bebauungspläne und die Flächennutzungsplan
(Link rechtskräftige Bauleitpläne rechts) und sonstige Baurechtssatzungen (Link Satzungen u.a. rechts) einzusehen.
Während der Aufstellungs- und Änderungsverfahren von Bauleitplänen (Link Bauleitpläne im Verfahren rechts) haben Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Link aktuelle Bürgerbeteiligungen rechts) die Möglichkeit, sich dort an der Gestaltung unserer Stadt zu beteiligen. Sie können uns auch persönlich erreichen oder uns Ihre Anregungen auf sonstige Weise übermitteln. Die zuständigen Ansprechpersonen aus dem Bereich 61 - Stadtplanung finden Sie unten auf der Seite des jeweiligen Planes.
Im Bereich des Bauplanungsrechts gibt es umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die für angehende Bauherr*innen oftmals nicht einfach zu verstehen sind.
Damit auch Planungslaien wissen, was unter Begriffen wie "B-Plan" oder "Bauleitplanung" zu verstehen ist oder wie ein Bauleitplanverfahren abläuft, finden Sie rechts unter „Service“ den Link "Planlexikon", dort werden die wichtigsten Begriffe ausführlich erklärt.
Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen auf diesen Internetseiten umfassende Informationen zur Verfügung stellen, Sie aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte erhalten können.
Bei Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens noch inhaltliche Änderungen ergeben, wenden Sie sich hier bitte an die unten auf der Seite des Planes genannten jeweiligen Ansprechpersonen.
Für Auskünfte zu rechtskräftigen Bebauungsplänen steht Ihnen das Team Infobüro Planen + Bauen des Bereiches 63 - Bauordnung gerne zur Verfügung:
Fachbereich III, Verwaltungsgebäude Büttgen
Rathausplatz 23, 41564 Kaarst
Tel: 02131 / 987 - 853 und 884
E-Mail: infobuero.planen-bauen@kaarst.de
Bauleitpläne
Service
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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