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Bebauungsplan

Nr. 002A -Kaarst- An der Alten Mühle, Teilabschnitt A (8. Änderung)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der Alten Mühle", Teilabschnitt A -Kaarst-, 8. Änderung wird das Ziel verfolgt, eine Wohnbebauung auf dem rückwärtigen Bereich des Flurstückes 967, Flur 18 Gemarkung Kaarst zu ermöglichen.

 

Nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit während der Öffnungszeiten in der Zeit vom

23.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 von

Montag bis Freitag                   von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag                              von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst zu informieren.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine vorherige Besuchsanmeldung (Terminvereinbarung) erbeten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske (MNS, medizinische Maske) wird empfohlen. Sowohl eine Besuchsanmeldung als auch das Tragen eine Mund-Nasen-Schutzmaske können ggf. bei einer Änderung der pandemischen Lage erforderlich werden.

Termine können online auf der Seite der Stadt Kaarst > Bauen, Verkehr und Umwelt > Infobüro Bauen > Online-Terminvereinbarung (https://www.kaarst.de/bauen-verkehr-und-umwelt/bauen-und-wohnen/infobuero-bauen/terminvergabe-infobuero-bauen) oder unter den Telefonnummern 02131. 987-853 oder 987-884 bzw. der Mailadresse infobuero.planen-bauen@kaarst.de vereinbart werden.

Aktuelle Einschränkungen („3G-Regelung“, Personenzahl o. Ä.), welche gegebenenfalls aufgrund einer Zugangsbeschränkung bestehen, können unter den vorgenannten Kontaktdaten erfragt werden.

Stellungnahmen zur Planung können gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom Stellungnahmen zur Planung können gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 23.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 bei der Stadtverwaltung Kaarst abgegeben oder an diese übermittelt werden.

Zudem können Stellungnahmen im Rathaus Büttgen, Rathausplatz 23 nach vorheriger Terminvereinbarung (online bzw. unter den oben genannten Kontaktdaten) auch mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Sibylle Müller de Calvo, Telefon: 02131. 987-839, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 07.12.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB
  • 23.01.2023 - 03.02.2023, Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 1. Alt. BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bauleitpläne

Service

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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