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Bebauungsplan

Nr. 115 -Kaarst- Gewerbegebiet Weckenhofstraße

Der Bebauungsplan Nr. 115 verfolgt das städtebauliche Ziel, die vorhandene gewerbliche Nutzung durch Ausweisung eines Gewerbegebietes neu zu ordnen und die Voraussetzungen zur Ansiedlung hochwertiger Gewerbe- und Dienstleistungen zu schaffen. Gleichzeitig sind Regelungen zum Einzelhandel und zu den Vergnügungsstätten durch verbindliche Festsetzungen zu treffen.

 

Der Planentwurf mit Entwurfsbegründung kann während der Öffnungszeiten im Rathaus Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst

in der Zeit vom 27.07.2020 bis einschließlich 13.08.2020 von

Montag bis Freitag                   von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag                              von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine vorherige Besuchsanmeldung per E-Mail unter Sibylle.MuellerdeCalvo@kaarst.de oder telefonisch unter 02131.987-839 sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske (sogenannte Alltagsmaske) erforderlich.
Aktuelle Einschränkungen der Personenzahl, welche gegebenenfalls aufgrund der Zugangsbeschränkung bestehen, können bei der Terminvereinbarung erfragt werden.

Zusätzlich können die vorgenannten Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans im oben genannten Zeitraum von außen neben dem Haupteingang (nicht barrierefrei!) zum Rathaus Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst eingesehen werden.

Stellungnahmen zur Planung können vom 27.07.2020 bis einschließlich 13.08.2020 bei der Stadtverwaltung Kaarst abgegeben oder an diese übermittelt werden.
Zudem können Stellungnahmen im Rathaus Büttgen, Rathausplatz 23 nach vorheriger Terminabsprache unter oben genannten Kontaktdaten auch mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Sibylle Müller de Calvo, Telefon: 02131. 987-839, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 24.06.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.07.2020 - 13.08.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

Bauleitpläne

Service

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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