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Stadtplanung

Bebauungsplan

Ju_049_JU_03_00 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 049 "Gewerbegebiet Jüchen-Ost" - Erschließung energieautarker Bauhof

Im Gewerbegebiet Jüchen an der Robert-Bosch-Straße soll der neue energieautarke Bauhof der Stadt Jüchen angesiedelt werden. Derzeit endet die Robert-Bosch-Straße in einem Wendehammer. Um die Erschließung des neuen Bauhofs zu ermöglichen, soll die Robert-Bosch-Straße in Richtung Osten um ca. 20 m durch die vorhandene Grünfläche und über den sogenannten "Kotthundsgraben" erweitert werden. Zur Sicherstellung der Erschließung ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB wird nicht abgesehen. 


Verfahrensschritte

  • 19.12.2023 - 02.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 02.01.2024 - 02.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.03.2024 - 03.05.2024, Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
  • 02.04.2024 - 02.05.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Ansprechperson

  • Daniel Gerson
  • Klaus-Dieter Hützen

Planunterlagen

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