Mit der Erstellung eines Dorfentwicklungskonzeptes wurde das Geographische Planungsbüro beauftragt. Inhalte sind u.a.
Der Rat der Gemeinde Jüchen hat mit Beschluss vom 11.09.2015 ein Einzelhandelskonzept zur planungsrechtlichen Steuerung von Einzelhandelsvorhaben beschlossen. Die Gemeinde beabsichtigt, die Weiterentwicklung der Zentren- und Einzelhandelsstruktur auf eine entsprechend tragfähige wie auch städtebaulich-funktional ausgewogene Gesamtkonzeption zu gründen. Hierdurch soll die Leitfunktion des Einzelhandels und des Angebotes an zentrenergänzenden Funktionen der Ortszentren Jüchen und Hochneukirch ausgebaut werden.
Der Rat der Gemeinde Jüchen hat mit Beschluss vom 13.12.2012 ein Vergnügungsstättenkonzept zur planungsrechtlichen Steuerung von Vergnügungsstätten beschlossen.
Ziel des Vergnügungsstättenkonzepts ist es, eine gesamtgemeindliche Leitlinie für eine städtebaulich verträgliche Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu liefern, eine einheitliche Bewertungsstruktur für Vergnügungsstättenansiedlungen zu gewährleisten und Transparenz für alle Akteure zu schaffen.
Das Vergnügungsstättenkonzept soll die Gemeinde Jüchen in die Lage versetzen, perspektivische Ansiedlungswünsche von Vergnügungsstätten so zu lenken, dass mögliche
Störpotenziale, die von ihnen ausgehen können, und Konflikte mit anderen Nutzungen zukünftig vermieden werden.