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Stadt Jüchen

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Stadtplanung

Städtebauliche Konzepte/Planungen

Dorfentwicklungskonzept Hochneukirch/Hackhausen

Mit der Erstellung eines Dorfentwicklungskonzeptes wurde das Geographische Planungsbüro beauftragt. Inhalte sind u.a.

  • Bestandsaufnahme, Untersuchung der Strukturdaten (Bevölkerung, Siedlungsstruktur / Ortsbild, Wirtschaft, Verkehr, Soziale und technische Infrastruktur / Kultur, Grüngestaltung / Landschaftsökologie / Klimaschutz), Untersuchung der demographischen Situation aufgrund von Einwohnerdaten
  • Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT-Analyse)
  • Ableitung des Handlungsbedarfs und der Entwicklungsstrategien, Leitbildformulierung mit den AGs (siehe nächster Punkt), dabei Blick auch auf die Gesamtkommune
  • Moderierte Bürgerbeteiligung in Form einer Dorfkonferenz (Workshop mit Stärken-Schwächen-Analyse aus Bürgersicht, Ziele für die Dorfentwicklung "Hochneukirch und Hackhausen in 2030') und Bildung von 3 thematischen Arbeitsgruppen, mit denen jeweils bis zu 3 weiteren Treffen stattfinden
  • In einer 2. Dorfkonferenz werden dann die erarbeiteten Ergebnisse und Projekte vorgestellt und priorisiert. In der Abschlussveranstaltung wird schließlich das von der Gemeinde verabschiedete Konzept vorgestellt.
  • Befragung mittels Fragebogen, Auswertung
  • Erstellung des gesamtörtlichen Handlungskonzeptes mit Leitbild und Projekten / Maßnahmen incl. erster Entwürfe / Skizzen (mit Schwerpunkt auf dem Zentrum)

Links



Einzelhandelskonzept

Der Rat der Gemeinde Jüchen hat mit Beschluss vom 11.09.2015 ein Einzelhandelskonzept zur planungsrechtlichen Steuerung von Einzelhandelsvorhaben beschlossen. Die Gemeinde beabsichtigt, die Weiterentwicklung der Zentren- und Einzelhandelsstruktur auf eine entsprechend tragfähige wie auch städtebaulich-funktional ausgewogene Gesamtkonzeption zu gründen. Hierdurch soll die Leitfunktion des Einzelhandels und des Angebotes an zentrenergänzenden Funktionen der Ortszentren Jüchen und Hochneukirch ausgebaut werden.

Links



Vergnügungstättenkonzept

Der Rat der Gemeinde Jüchen hat mit Beschluss vom 13.12.2012 ein Vergnügungsstättenkonzept zur planungsrechtlichen Steuerung von Vergnügungsstätten beschlossen.

Ziel des Vergnügungsstättenkonzepts ist es, eine gesamtgemeindliche Leitlinie für eine städtebaulich verträgliche Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu liefern, eine einheitliche Bewertungsstruktur für Vergnügungsstättenansiedlungen zu gewährleisten und Transparenz für alle Akteure zu schaffen. Das Vergnügungsstättenkonzept soll die Gemeinde Jüchen in die Lage versetzen, perspektivische Ansiedlungswünsche von Vergnügungsstätten so zu lenken, dass mögliche Störpotenziale, die von ihnen ausgehen können, und Konflikte mit anderen Nutzungen zukünftig vermieden werden.

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