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Gemeinde Hiddenhausen / Stadtplanung

Sc_18 Seniorenwohnen in Schweicheln-Bermbeck

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Sc 18 „Seniorenwohnen in Schweicheln-Bermbeck“

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 24.01.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. Sc 18 „Seniorenwohnen in Schweicheln-Bermbeck“ aufzustellen.

Der Bebauungsplan Nr. Sc 18 soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Gemeindeentwicklungsausschuss hat am 05.06.2023 den Bebauungsplan Nr. Sc 18 "Seniorenwohnen in Schweicheln-Bermbeck“ einschließlich Begründung als Vorentwurf und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1  und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese hat im Herbst 2023 stattgefunden.

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen sind teilweise in die Planung eingearbeitet worden.

Der Gemeindeentwicklungsausschuss hat am 04.03.2024 den Bebauungsplan Nr. Sc 18 "Seniorenwohnen in Schweicheln-Bermbeck“ einschließlich Begründung als Entwurf und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Sc 18 mit Begründung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

02.05.2024 bis 03.06.2024 einschließlich

im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Zimmer 21, während der Dienststunden (montags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) für jeden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Im beschleunigten Verfahren wird gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Die Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Ebenfalls können sie während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite www.hiddenhausen.de/bauleitplanung und über eine zentrale Internetseite des Landes NRW https://www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.

Während dieser Beteiligungszeit können Stellungnahmen vorgebracht werden.

Ansprechperson

  • Bauleitplanung Hiddenhausen, Telefon: 05221/964-447, E-Mail: bauleitplanung@hiddenhausen.de

Verfahrensschritte

  • 18.10.2023 - 17.11.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 02.05.2024 - 03.06.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

Frühzeitige Beteiligung

Öffentliche Auslegung

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