Aktuelle Satzung
Außenbereichssatzung "Quenhorn / Pixeler Straße" in Herzebrock
Mit der Außenbereichssatzung soll für den Siedlungsansatz östlich der Groppeler Straße (L 927) sowie südlich und nördlich der Pixeler Straße die vorhandene Wohnnutzung eingegrenzt werden, zudem soll eine begrenzte Fortentwicklung ermöglicht werden. Ziel ist, für sonstige Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35(2) BauGB erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen.
Außenbereichssatzung "Quenhorn / Pixeler Straße"
Geltungsbereich
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Frau Gülseren Dilmenc | 05245 - 444193 | g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de |
Herr Sven Rose | 05245 - 444190 | s.rose@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 11.02.2015 - 11.03.2015, Offenlage einer Außenbereichssatzung gem § 35 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB
- 03.06.2015, Bekanntmachung
Anhänge
- Plandarstellung
- Plankarte zur Außenbereichssatzung "Quenhorn / Pixeler Straße"Die Plankarte enthält die zeichnerischen Darstellungen zur Satzung.Plankarte zur Außenbereichssatzung
Zu der Plankarte gehört auch ein Textteil der als gesonderte Datei zu öffnen ist.
- Plankarte zur Außenbereichssatzung "Quenhorn / Pixeler Straße"
- Textliche Festsetzungen
- Textteil zur AußenbereichssatzungDer Textteil ist Bestandteil der Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch.Textteil zur Außenbereichssatzung
Zur Außenbereichssatzung gehört auch die Plankarte die als gesonderte Datei zu öffnen ist.
- Textteil zur Außenbereichssatzung
- Begründung
- Begründung zur Außenbereichsatzung
Begründung zur Außenbereichsatzung
- Begründung zur Außenbereichsatzung
- Protokolle
- Satzungsbeschluss
Satzungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
- Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen
- Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde vom 21.01.2014Der Kreis Gütersloh, Abteilung Umwelt Untere Landschaftsbehörde hat ,bereits im Zusammenhang mit der Grundlagenermittlung für das Verfahren, eine naturschutzfachliche Beurteilung vom 21.01.2014 abgegeben.Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde
Inhalt:
- Hinweis auf Veränderungsverbot der Landschaftsschutzverordnung
- Kritische Beurteilung eines größeren Entwicklungsraums
- Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde vom 21.01.2014