Stadtplanung in Geilenkirchen

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Bebauungsplan Nr. 35, 2. Änderung - "Alte Post" (Bebauungsplan)

Es handelt sich um einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von ehemals baulich genutzten Flächen (ehemalige Hauptpost).

Der Planungsbereich liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 35. Der Ursprungsplan setzt für den jetzt zu überplanenden Bereich bisher Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Post“ fest.

Die vorliegende Planung des Bebauungsplanes Nr. 35, 2. Änderung setzt die Flächen als Urbanes Gebiet gemäß § 6 a BauNVO fest.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, in städtebaulich integrierter Lage - angepasst an die nördlich und östlich gelegenen, zentralen Misch- und Kerngebietsflächen der Innenstadt - einen vielfältig nutzbaren Standort für qualifizierten Wohnungsbau und Gewerbe zu entwickeln. Hierdurch soll unter anderem die nach wie vor hohe Nachfrage nach innerstädtischem Wohnraum befriedigt werden. Dabei wird der Bedarf an attraktiven Wohnungen einerseits nicht nur aus der älteren Generation der angestammten Bevölkerung, andererseits aber auch von neuen Einwohnern aus dem Umland in die Innenstadt gesehen. Ebenso soll eine Nutzungsmischung an diesem integrierten Standort mit sonstigem Gewerbe stattfinden.

Übersicht

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 20.02.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 05.03.2019 - 05.04.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 05.03.2019 - 05.04.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
  • 17.07.2019 - 17.08.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
  • 05.08.2019 - 05.09.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
  • 11.12.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
  • 21.12.2019, Inkrafttreten des Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Öffentliche Bekanntmachungen

Gutachten