Lärmaktionsplan für Fröndenberg/Ruhr

Die Europäische Kommission hat den Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wird das Ziel eines europaweiten Konzeptes zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verfolgt. Hierzu sollen die Gemeinden auf Grundlage von Lärmkarten Lärmaktionspläne aufstellen. Die Ergebnisse der Lärmausbreitungsberechnungen sind unter www.umgebungslärm.nrw.de veröffentlicht worden.

Für die Stadt Fröndenberg/Ruhr sind der Straßen- sowie Schienenverkehr die maßgeblichen Lärmquellen. Der Schwellenwerte für den Straßenverkehr für Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder sonstigen grenzüberschreitenden Straßen liegt gem. § 47 b BImSchG bei mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr. Der Schwellenwert für den Schienenverkehr liegt gem. § 47 b BImSchG bei mehr als 30.000 Zügen/Jahr. In der Stadt Fröndenberg/Ruhr werden diese Werte an der A44, B233 (Unnaer Straße), L679 (Mendener Straße) sowie L673 (Von-Tirpitz-Straße u. Unionstraße) und einem Schienenabschnitt am Fröndenberger Bahnhof überschritten.

Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Stufe 4
Nachdem in den Jahren 2009, 2014 sowie 2018 Lärmaktionspläne aufgestellt wurden, sind die Kommunen zum vierten Mal verpflichtet die Lärmaktionsplanung anhand der Lärmkartierungen entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie durchzuführen. Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen, den Lärmaktionsplan der Stufe 4 für das Stadtgebiet Fröndenberg/Ruhr aufzustellen und den Lärmaktionsplan für die Dauer eines Monats auszulegen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 01. März 2024 im Fachbereich 3/Planen, Bauen Ruhrstraße 9 in 58730 Fröndenberg/Ruhr (Verwaltungsgebäude II) im Zimmer 21 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stufe 4 und der dazugehörige Anhang 1 können unter den Links eingesehen werden. Die Lärmkartierungen der Stufe 4 für den 24-Stunden-Tag-Zeitraum (LDEN) und den Zeitraum Nacht (LNGT) können ebenfalls eingesehen werden.

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4 sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung per E-Mail (Stadt@Froendenberg.de), per Post, per Fax (02373 976-119) oder zur Niederschrift zu richten an die Stadt Fröndenberg/Ruhr, Bahnhofstraße 2 in 58730 Fröndenberg/Ruhr.

Lärmaktionsplan Stufe 3
In Fröndenberg/Ruhr wurden für den Lärmaktionsplan Stufe 3 nach dem EU-weit einheitlichen Untersuchungsraster und Rechenmodell in der durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) durchgeführten Lärmkartierung an 84 Wohnungen Lärmprobleme, verursacht durch Hauptverkehrsstraßen, ermittelt. Hauptlärmquelle im Stadtgebiet ist dabei die B233 (Unnaer Straße). Entlang der Schienenwege im Stadtgebiet sind nach Kartierungen des Eisenbahnbundesamtes (EBA) 10 Fröndenberger Bürgerinnen und Bürger während der Zeit von 22- 6 Uhr von Lärmbelastung durch Schienenverkehr betroffen. Zuständig für den Lärmaktionsplan an den betroffenen Schienenwegen ist das Eisenbahnbundesamt.

Der Lärmaktionsplan Stufe 3 bewertet die aktuelle Lärmsituation im Stadtgebiet und gibt betroffenen Bürgern Hinweise zur Beantragung von Lärmschutzmaßnahmen. Weil die Lärmbelastung im Stadtgebiet nur von Straßen ausgeht, die in der Baulast des Bundes (A 44, B 233) oder des Landes NRW (L 679) liegen, sind die entsprechenden Stellen (Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) als Baulastträger) für Lärmschutzmaßnahmen zuständig. Daher erfolgen seitens der Stadt folgende Maßnahmen:

  • Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterstützt die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Lärmschutzmaßnahmen beim Straßenbaulastträger
  • Die Stadt Fröndenberg/Ruhr weist Straßen.NRW auf die weiterhin bestehende Lärmsituation an der B 233 hin
Der Lärmaktionsplan Stufe 3 kann hier eingesehen werden. Die Lärmkartierungen für den 24h-Zeitraum  und den  Nachtzeitraum (22 Uhr - 06 Uhr) können ebenfalls eingesehen werden.

Broschüre "Besser leben mit weniger Lärm"
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Broschüre "Besser leben mit weniger Lärm" überarbeitet. Die Broschüre gibt Informationen und konkrete Tipps rund um einen besseren Lärmschutz im Alltag und kann hier heruntergeladen werden.

Ansprechperson:
Martina Garder-Manz
Teamleiterin Planen, Bauen
Tel.: 0 23 73 / 976-340
Fax: 0 23 73 / 976-330
m.garder-manz(at)froendenberg.de

Benjamin Heinisch
Tel.: 0 23 73 / 976-343
Fax: 0 23 73 / 976-330
b.heinisch(at)froendenberg.de