Hintergrund der Planung ist eine Anregung auf Bebauungsplanänderung eines örtlichen Gewerbetreibenden, der im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 „Wulfsbergstraße“ zwei Lagerhallen errichten möchte. Da die entsprechende Fläche bislang keine überbaubare Grundstücksfläche ausweist, sollen im Rahmen der Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des genannten Vorhabens geschaffen werden.