Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 20.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 „Hormigon“, Ennigerloh-Ostenfelde, beschlossen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt des ortsansässigen Gewerbes trotz heranrückender Wohnbebauung durch Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fläche östlich der Straße Im Winkel (Gemarkung Ostenfelde, Flur 003, Flurstück 149, 171, 172,173 und das Flurstück 174).