Mit der 2. vereinfachten Änderung sollen auf insgesamt drei in zweiter Reihe liegenden Grundstücken zukünftig neben 1-geschossigen Baukörpern mit Satteldach auch 2-geschossige Baukörper mit Flach- bzw. geneigtem Dach zulässig sein. Hierzu müssen die Festsetzungen zur Dachform, zur Geschossigkeit, zur Geschossflächenzahl sowie zur zulässigen Trauf- und Firsthöhe geändert werden. Der Änderungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke in der Gemarkung Ennigerloh, Flur 9, Flurstücke 443, 447 und 448.