Hintergrund der 2. Änderung ist die Absicht des Vorhabenträgers, auf der Fläche zwischen den beiden Erschließungsstichen „Im Pluggendorf“ eine barrierefrei angelegte Wohnanlage mit 8 Wohneinheiten zu errichten. Hierzu müssen einzelne Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan (überbaubare Grundstücksfläche, Traufhöhe, Anzahl der Wohneinheiten je Einzel- bzw. Doppelhaushälfte sowie der Dachform und –neigung in einem Teilbereich) geändert werden.
Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.