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Stadtplanung in Ennigerloh

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Satzung
verbundene Klarstellungs-, Entwicklungs und Ergänzungsatzung

Die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB vom Außenbereich nach § 35 BauGB führt in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten. Die Abgrenzung zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich ist nicht allgemein verbindlich geregelt. Ein Bauherr kann insofern nicht – wie beim Bebauungsplan – auf einem Plan ablesen, ob sein Grundstück im unbeplanten Innenbereich liegt oder dem Außenbereich zuzuordnen ist. Die Zuordnung zum Innenbereich begründet aber eine grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks, während der Außenbereich von der Bebauung grundsätzlich freizuhalten ist. Zu einer umfassenden Bürgerinformation besteht aus Sicht der Verwaltung das Bedürfnis nach einer eindeutigen Abgrenzung beider Bereiche.
Der Rat der Stadt hat daher die Aufstellung einer verbundenen Klarstellungs-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzung beschlossen. Mit der Klarstellungssatzung erfolgt eine eindeutige Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zum Außenbereich. Mit der Entwicklungssatzung werden bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgelegt. Mit der Erweiterungssatzung werden einzelne Außenbereichsflächen, die eine entsprechende Prägung durch die angrenzende Nutzung haben, in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.


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Verfahrensschritte

  • 27.11.2006, Aufstellungsbeschluss
  • 02.04.2007 - 02.05.2007, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB
  • 11.06.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 09.07.2007 - 08.08.2007, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
  • 09.07.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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