Die Überplanung der am Mühlenweg vorhandenen Freifläche folgt dem Ziel einer abschließenden städtebaulichen Ordnung. Im Norden schließt sich das Beb.-Plangebiet Nr. 303 „Mühle“, im Osten das Beb.-Plangebiet Nr. 311 „Neue Galerie“ an. Die südlich und westlich umliegenden Grundstücke sind allesamt dem unbeplanten Innenbereich planungsrechtlich zuzuordnen.