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Stadtplanung in Ennigerloh

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Bebauungsplan
Nr. 312 "Mühlenweg"

Die Überplanung der am Mühlenweg vorhandenen Freifläche folgt dem Ziel einer abschließenden städtebaulichen Ordnung. Im Norden schließt sich das Beb.-Plangebiet Nr. 303 „Mühle“, im Osten das Beb.-Plangebiet Nr. 311 „Neue Galerie“ an. Die südlich und westlich umliegenden Grundstücke sind allesamt dem unbeplanten Innenbereich planungsrechtlich zuzuordnen.


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Verfahrensschritte

  • 08.07.2002, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.09.2002, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 30.09.2002 - 30.10.2002, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB
  • 13.06.2005 - 27.06.2005, Erneute öffentliche Auslegung gem. §4a (3)BauGB
  • 12.09.2005, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 16.12.2005, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
  • 16.12.2005, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

  • Plandarstellung
  • Textliche Festsetzungen
  • Legende
    • Legende
      Diese Datei enthält die Legende zum Beb.-Plan. Sie können diese parallel zum Plan in einem zweiten Fenster öffnen. Damit ist an jeder Stelle des Plans die entsprechende Zeichenerklärung ablesbar.
      Legende
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Daten