logo

Stadtplanung in Ennigerloh

Navigation

zurück

Bebauungsplan
Nr. 314 "Am Bultbach"

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen der 29. Änderung des Flächennutzungsplans wird der Bebauungsplan Nr. 314 „ Am Bultbach“, Ennigerloh-Westkirchen, im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Mit dem Beb.-Planverfahren verfolgt die Stadt das Ziel, die ehemals militärisch genutzte Fläche einer zivilen Nutzung zuzuführen. Der Entwurf setzt gewerbliche Baufläche im nördlichen Verfahrensgebiet und Wohnbaufläche im südlichen Verfahrensgebiet fest. Zwischen beiden Siedlungsbereichen ist öffentliche Grünfläche als räumliche Trennung beider Bauflächen sowie am östlichen Rand des Planbereiches im Verlauf des Bultbaches festgesetzt.

Hinweis:
Die Gestaltungssatzung wurde im Juni 2006 geändert!


Kontakt


Verfahrensschritte

  • 28.04.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.06.2003, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.06.2003, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.07.2003, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 30.03.2004, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 24.05.2004, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 01.06.2004 - 01.07.2004, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB
  • 21.07.2004, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.10.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge