Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen der 29. Änderung des Flächennutzungsplans wird der Bebauungsplan Nr. 314 „ Am Bultbach“, Ennigerloh-Westkirchen, im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Mit dem Beb.-Planverfahren verfolgt die Stadt das Ziel, die ehemals militärisch genutzte Fläche einer zivilen Nutzung zuzuführen. Der Entwurf setzt gewerbliche Baufläche im nördlichen Verfahrensgebiet und Wohnbaufläche im südlichen Verfahrensgebiet fest. Zwischen beiden Siedlungsbereichen ist öffentliche Grünfläche als räumliche Trennung beider Bauflächen sowie am östlichen Rand des Planbereiches im Verlauf des Bultbaches festgesetzt.
Hinweis:
Die Gestaltungssatzung wurde im Juni 2006 geändert!