Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll dem dringenden Handlungsbedarf der Firma Hammelmann zu notwendigen Erweiterung der Betriebsflächen in unmittelbarer Nähe zum heutigen Betriebsgrundstück entsprochen werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 69, 70, 99, 237, Flur 8, Gemarkung Ennigerloh.
Der Plan wurde als 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 weitergeführt.